Pflichtenheft
Begriff aus dem ERP-Lexikon
Definition
Ein Pflichtenheft ist ein detailliertes, verbindliches Dokument, das die Umsetzung eines Projekts beschreibt. Es basiert auf dem Lastenheft, in dem die Anforderungen des Auftraggebers festgehalten sind, und konkretisiert diese in Form von technischen, organisatorischen und funktionalen Spezifikationen.
Es dient als Vertragsgrundlage zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer und ist massgeblich für die Projektsteuerung, Qualitätssicherung und spätere Abnahme.
Ziele und Funktionen
- Klare Kommunikation: Alle Beteiligten haben ein einheitliches Verständnis der Projektziele und Umsetzungsschritte.
- Verbindlichkeit: Das Pflichtenheft ist rechtlich bindend und Bestandteil des Projektvertrags.
- Planungsgrundlage: Es definiert Meilensteine, Ressourcen und Verantwortlichkeiten.
- Qualitätssicherung: Dient als Referenz für Tests, Abnahmen und Änderungsmanagement.
Inhalte
| Projektübersicht | Titel, Version, Historie, Verantwortliche Projektziele und Nutzen | |
| Ausgangssituation | Beschreibung der aktuellen Prozesse und Systeme Schnittstellen zu bestehenden Lösungen | |
| Umsetzungskonzept | Detaillierte Beschreibung der geplanten Lösung Technische Architektur, Hardware- und Softwareanforderungen | |
| Anforderungskatalog | Funktionale Anforderungen: z. B. Module für ERP, CRM, Finanzbuchhaltung Nicht-funktionale Anforderungen: Performance, Sicherheit, Skalierbarkeit | |
| Projektorganisation | Rollen, Verantwortlichkeiten, Kommunikationswege Zeitplan, Meilensteine, Budgetrahmen | |
| Test- und Abnahmekriterien | Definition von Prüfschritten und Erfolgskriterien | |
| Risiken und Annahmen | Identifikation potenzieller Risiken und deren Management |
Ein Pflichtenheft reduziert Missverständnisse und Projektrisiken, da es klare Vorgaben und eine einheitliche Kommunikation schafft. Es erleichtert die Kosten- und Zeitplanung, indem es eine präzise Grundlage für Kalkulation und Terminierung bietet. Zudem dient es als verbindlicher Massstab für die Projektabnahme und stellt sicher, dass das Endergebnis den vereinbarten Anforderungen entspricht.