Mandantenfähigkeit

Begriff aus dem ERP-Lexikon

Definition

Mandantenfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit eines IT-Systems oder einer Software, mehrere Mandanten (Kunden, Organisationen oder Unternehmensbereiche) innerhalb einer einzigen Systeminstanz zu bedienen, ohne dass diese gegenseitig Zugriff auf ihre Daten haben. Jeder Mandant bildet eine abgeschlossene Einheit mit eigenen Daten, Konfigurationen und Benutzerrechten. Die Trennung erfolgt logisch innerhalb derselben technischen Plattform, häufig sogar innerhalb einer gemeinsamen Datenbank, wobei Zugriffsrechte und Datenlogik die Isolation sicherstellen.

Vorteile

  • Ressourcenschonung: Nur eine Installation und gemeinsame Nutzung der Infrastruktur für mehrere Mandanten.
  • Kostenreduktion: Geringere Lizenz-, Wartungs- und Hardwarekosten durch zentrale Verwaltung.
  • Einfache Wartung: Updates und Systemanpassungen erfolgen einmalig für alle Mandanten.
  • Datensicherheit: Strikte Trennung der Daten sorgt für Datenschutz und Compliance.
  • Flexibilität: Mandanten können individuell konfiguriert werden, ohne die Gesamtarchitektur zu verändern.
  • Skalierbarkeit: Ideal für wachsende Unternehmen oder Cloud- und SaaS-Lösungen.
  • Zentrale Administration: Einheitliche Steuerung und Monitoring aller Mandanten über eine Plattform.

Funktion

Ein mandantenfähiges System ermöglicht die parallele Nutzung einer Software durch mehrere unabhängige Mandanten. Jeder Mandant sieht und bearbeitet ausschliesslich seine eigenen Daten, während mandantenübergreifende Informationen wie Währungen, Länder oder globale Systemkonfigurationen zentral verwaltet werden. Diese Architektur spart Ressourcen, reduziert Lizenz- und Wartungskosten und erleichtert die zentrale Installation und Updates. Gleichzeitig erfüllt sie gesetzliche Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit.

  • Mandantenabhängige Daten: Individuelle Informationen wie Kundenstammdaten, Buchungen, Benutzerkonten und spezifische Einstellungen.
  • Mandantenübergreifende Daten: Globale Daten wie Währungen, Steuersätze oder allgemeine Systemparameter, die für alle Mandanten gelten.
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