Jahresabschluss

Begriff aus dem ERP-Lexikon

Definition

Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss der Buchführung eines Unternehmens für ein Geschäftsjahr. Er dient dazu, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag darzustellen und bildet die Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung sowie für die Information von Eigentümern, Gläubigern, Investoren und Behörden.

Er besteht in der Regel aus mehreren Bestandteilen:

  • Bilanz: Zeigt das Vermögen (Aktiva) und die Schulden (Passiva) des Unternehmens.
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): Stellt Erträge und Aufwendungen gegenüber und ermittelt den Jahresüberschuss oder -fehlbetrag.
  • Anhang: Ergänzt und erläutert die Zahlen der Bilanz und GuV.
  • Lagebericht (bei Kapitalgesellschaften): Beschreibt die wirtschaftliche Entwicklung, Chancen und Risiken.

Der Jahresabschluss ist gesetzlich vorgeschrieben (nach OR in der Schweiz) und muss bestimmte Grundsätze wie Klarheit, Vollständigkeit und Wahrheit erfüllen. Er dient nicht nur der Rechenschaft, sondern auch als Basis für strategische Entscheidungen und die Ausschüttung von Gewinnen.

In modernen ERP-Systemen wie Microsoft Dynamics 365 Business Central wird der Jahresabschluss durch automatisierte Funktionen unterstützt. Dazu gehören die Erstellung von Bilanz und GuV, die Durchführung von Abschlussbuchungen (z. B. Abgrenzungen, Abschreibungen) sowie die revisionssichere Dokumentation. Dies erleichtert die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und spart Zeit und Ressourcen.

Merkmale

  • Kreditvergabe
    Eine Bank prüft den Jahresabschluss, bevor sie einem Unternehmen einen Investitionskredit gewährt.
  • Investorenentscheidung
    Ein Investor nutzt die Bilanz und GuV, um die Rentabilität und Stabilität des Unternehmens zu bewerten.
  • Steuererklärung
    Der Jahresabschluss dient als Grundlage für die Erstellung der Steuererklärung.
  • Strategische Planung
    Ein Unternehmen erkennt durch die Analyse des Jahresabschlusses, dass die Materialkosten stark gestiegen sind, und passt die Einkaufspolitik an.
  • Gewinnausschüttung
    Die Geschäftsführung entscheidet auf Basis des Jahresüberschusses über die Dividende für Gesellschafter.
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